Gleichstellungsbeauftragte
Ich bin Waltraud Ralle-Klein.
Als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Elsfleth arbeite ich innerhalb und außerhalb der Verwaltung mit dem Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Gleichzeitig bin ich Anlauf- und Koordinationsstelle zwischen den einzelnen sozialen Einrichtungen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkung auf die Gleichstellung der Frau und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.
Der Rechtsgrundsatz der Gleichstellung ist in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht wie folgt garantiert:
- Alle Menschen sind vor dem Grundgesetz gleich
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichbereichtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehende Nachteile hin
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seine Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden
Eine Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, dass dieser Artikel in der Verwaltung und im Stadtrat, sowie in den Beschlüssen umgesetzt wird.
Die Gleichstellungsbeauftragte steht allen Elsflether Bürgerinnen und Bürgern für ein Beratungsgespräch zur Verfügung, die dieses Grundrecht in irgendeiner Form angetastet sehen. Als weiteren Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Umsetzung einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf.
Bürgerinnen und Bürger können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, die zu folgenden Themen etwas beitragen – oder beraten werden möchten:
- Beseitigung von Benachteiligung
- Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
- Wiedereinstieg in den Beruf
- Gleichstellung bzw. Diskriminierung im persönlichen und beruflichen Umfeld
- Vorschläge machen die zur Verbesserung der Gleichstellung beitragen
- Lust haben sich für die Belange von Frauen und Männern einzusetzen
- Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte
- persönliche Probleme in der Familie (Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht für die Kinder)
- sonstige zwischenmenschliche Probleme
- Gewalt
- Vermittlung zu Initiativen, Beratungsstellen, Verbänden
Sprechen sie mich an wenn Sie Fragen haben oder Auskünfte wünschen oder Lust haben sich für den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen einzusetzen.
Hilfe Telefon Gewalt gegen Frauen
Zögern Sie nicht, Hilfe zu fordern! In dringenden Fällen wählen Sie immer den Notruf 112 oder die Polizei unter 110. Alternativ bietet Ihnen das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter der Rufnummer 08000 116 016 und der Webseite https://www.hilfetelefon.de eine Anlaufstelle.
Downloads und Links
Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten vom 28.06.2005
Vernetzungsstelle
Nds. Gleichberechtigungsgesetz
Frauenbüros in Niedersachsen
Netzwerk Frauen/Mädchen und Gesundheit Niedersachsen
Das Netzwerk für Väter in Niedersachsen
Vernetzungsstelle:Magazin