Ausflugsschiff "Oceana"
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Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) und dem Schlichtungsgesetzes (NSchlG) haben Gemeinden Schiedsämter vorzuhalten. Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr, die vom Rat der Stadt Elsfleth für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Aktuell sind für den Schiedsbezirk Elsfleth gewählt:
Schiedsperson: Verwaltungsangestellte Doris Spiekermann
Rathausplatz 1, 26931 Elsfleth, Tel. 04404- 50415
Stellvertretende Schiedsperson: Verwaltungsangestellte Sabine Buttelmann,
Rathausplatz 1, 26931 Elsfleth, Tel. 04404- 50416
Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet und nehmen diese Tätigkeit ehrenamtlich wahr.
Warum gibt es Schiedsverfahren?
Bei einigen Vergehen verweist die Staatsanwaltschaft aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses bei der Strafverfolgung auf die Privatklage. Als Prozessvoraussetzung bei diesen Privatklageverfahren ist es obligatorisch, vor Klageerhebung ein Sühne- bzw. Schlichtungsverfahren durchzuführen. Auch nach dem Schlichtungsgesetz ist in einigen Zivilsachen eine obligatorische Streitschlichtung notwendig.
Können die obligatorischen Verfahren nicht einvernehmlich beigelegt werden, erhält die betroffene Person auf Antrag eine Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Sühne- bzw. Schlichtungsversuchs, um dann eine Klage beim zuständigen Gericht einreichen zu können.
Das Schiedsamt kann auch angerufen werden in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor den Zivilgerichten zu entscheiden wären. Hier ist die Anrufung des Schiedsamtes jedoch freiwillig. Dabei geht es um die Wiederherstellung guter Beziehungen zum anderen Beteiligten.
Nicht tätig wird das Schiedsamt in den Fällen, für die die Familien-, Sozial- und Arbeitsgerichte zuständig sind. Das betrifft u. a. den Familienstand oder die Personenrechte (z. B. Ehesachen, Feststellung des Rechtsverhältnisses zwischen Eltern und Kindern, Betreuungen, Namensstreitigkeiten), Versorgungsansprüche, Kündigungen von Arbeitsverhältnissen usw.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die vorgenannten Schiedspersonen. Allgemeine Informationen finden Sie unter: www.schiedsamt.de
Informationen für Bürgerinnen und Bürger: