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Ausflugsschiff "Oceana"
Foto von AdrianLack auf Pixabay

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Heideblüte in den Gellener Torfmöörten
Fotograf: Stephan Siemon

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"Lissi" auf hoher See

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Bundestagswahl 2025

Briefwahl

Der Stichtag für die Anlegung des Wählerverzeichnisses ist der 12.01.2025. Erst dann werden die Wahlbenachrichtigungskarten über einen Dienstleister erstellt und gedruckt werden und anschließend über die Deutsche Post AG versandt werden. Dies erfolgt ab dem 13.01.2025. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen soll bis spätestens 02.02.2025 erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl frühestens erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens ab Anfang Februar sein. Wir bitten, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.

Wenn Sie nicht im Wahllokal wählen möchten oder am Wahlsonntag verhindert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen:

  1. Nutzen Sie den Link zum Online-Briefwahlantrag auf der Homepage der Stadt Elsfleth. Sie werden auf die Seite des Briefwahlantrages weitergeleitet. Dort geben Sie die erforderlichen Angaben zur Person ein. Das Wahlamt bearbeitet Ihren Antrag und sendet Ihnen die Briefwahlunterlagen postalisch zu. Der Online-Briefwahlantrag ist ab dem 03.02.2025, 8.00 Uhr freigeschaltet.
  2. Sie können auch einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail an die Stadt Elsfleth senden. Darin geben Sie bitte Ihre Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift an. Sofern Sie die Zusendung an eine andere Anschrift als Ihre Meldeadresse wünschen, vermerken Sie dies bitte entsprechend.
  3. Möglich ist auch die persönliche Antragstellung im Wahlbüro der Stadt Elsfleth. Hier können Sie ab dem 10.02.2025 im Rathaus, Zimmer 1 die Briefwahlunterlagen abholen oder gleich an Ort und Stelle in der Wahlkabine wählen. Das Beförderungs- und Zugangsrisiko wird auf diese Weise vollständig ausgeschlossen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. die Wahlbenachrichtigung mit.


Telefonische Anträge können leider nicht angenommen werden, da eine Identitätsfeststellung nicht möglich ist.

Sie erreichen das Wahlbüro zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag – Freitag                 8.00 Uhr – 12.30 Uhr

Dienstag                               14.30 Uhr – 16.30 Uhr

Donnerstag                          14.30 Uhr – 17.30 Uhr

Freitag, 21.02.2025             8.00 Uhr – 15.00 Uhr

im Rathaus, Zimmer 1.

Wer die Briefwahlunterlagen für jemand anderen beantragen möchte, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht – das gilt auch bei Eheleuten. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Vollmacht bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur ausgefüllt und unterschrieben werden.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht möglich macht, kann der Antrag auf Briefwahl noch bis 15.00 Uhr am Wahltag im Wahlamt gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann bis zum Tag vor der Wahl (22.02.2025), 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlbriefe müssen am Sonntag, 23.02.2025 bis spätestens 18.00 Uhr beim Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Str. 15, 26919 Brake eingehen.

Bis 15.00 Uhr können die Wahlbriefe auch im städtischen Briefkasten eingeworfen werden, die dann zum Landkreis gebracht werden. Zu spät abgegebene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Gerne steht Ihnen das Wahlamt bei Fragen zur Verfügung:

04404/504 16

buttelmann@elsfleth.de

stadt@elsfleth.de

Hinweise zur Eintragung ins Wählerverzeichnis

Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestageswahl am 23. Februar 2025 finden Sie hier: Anlage Hinweise