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Ausflugsschiff "Oceana"
Foto von AdrianLack auf Pixabay

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Heideblüte in den Gellener Torfmöörten
Fotograf: Stephan Siemon

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"Lissi" auf hoher See

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Bürger- und Kulturbüro

Das Bürger- und Kulturbüro finden Sie im Gebäude der Heye-Stiftung, Rathausplatz 3, 26931 Elsfleth.

Telefonisch zu erreichen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgenden Rufnummern: 04404/504-18 oder 04404/504-19.

Informationen zu Personalausweisen, Reisepässen, An-, Ab- oder Ummeldungen sowie zur Beantragung von Führungszeugnissen erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zum Reiseziel sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de) zu finden.

Personalausweis

Zur Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • den alten Personalausweis oder Geburtsurkunde falls kein Ausweis vorhanden
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Kosten für den Personalausweis:

  • 22,80 € für Personen bis 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • 10,00 € vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: 3 Monate)

Kosten für den Personalausweis, wenn Sie bei uns keinen Wohnsitz besitzen:

  • 35,80 € für Personen bis 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • 50,00 € für Personen ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • 26,00 € vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: 3 Monate)

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld bezahlen.

Weitere Informationen:

  • der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss
  • mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung des Ausweises informiert
  • der Personalausweis muss bei der Stelle abgeholt werden, an der er beantragt wurde mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden

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Reisepass

Zur Beantragung eines Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder alten Reisepass (wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Kosten für den Reisepass:

  • 37,50 € für Personen bis 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • 70,00 € für Personen ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • 26,00 € vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr)
  • Expressvariante zzgl. Expressgebühr in Höhe von 32,00 € (Fertigungsdauer 3 Werktage)

Kosten für den Reisepass, wenn Sie bei uns keinen Wohnsitz besitzen:

  • 75,00 € für Personen bis 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • 140,00 € für Personen ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • 39,00 € vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr)
  • Expressvariante zzgl. Expressgebühr in Höhe von 32,00 € (Fertigungsdauer 3 Werktage)

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld bezahlen.

Weitere Informationen:

  • der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss
  • bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus ist eine Anderung des Wohnortes notwendig
  • mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden

Verzögerungen bei der Produktion von Reisepässen
Aufgrund von längeren Herstellungszeiten in der Bundesdruckerei dauert die Ausstellung eines regulären Reisepasses aktuell bis zu acht Wochen! Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann ein Expressreisepass beantragt werden.
Die Produktionsdauer von Personalausweisen ist nicht betroffen.

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An-, Ab- und Ummeldungen

Anmeldung

Bitte denken Sie daran, sich innerhalb von 2 Wochen im Meldeamt der Stadt anzumelden.

Bei Umzügen innerhalb von Deutschland ist die Pflicht zur Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde bzw. Stadt entfallen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung:

  • Personalausweis und/oder Reisepass (wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde)
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Kinderausweise (wenn Kinder vorhanden)

Abmeldung

Bitte denken Sie daran, sich innerhalb von 2 Wochen beim Meldeamt Ihres neuen Wohnortes anzumelden.

Die Abmeldung Ihres bisherigen Wohnortes erfolgt über das Meldeamt.

Wenn Sie ins Ausland ziehen, haben Sie sich bei Ihrem Meldeamt auch weiterhin abzumelden.

Ummeldung

Sie ziehen innerhalb Ihrer Stadt um?
Bitte denken Sie daran, sich beim Meldeamt Ihrer Stadt umzumelden.

Für die Ummeldung denken Sie bitte an Ihren Personalausweis, damit die neue Anschrift eingetragen werden kann.

Folgende Sachen sollten Sie für einen Umzug bedenken:

  • Ummeldung Ihres Autos
  • Banken, Versicherungen, Zeitenschriften und Zeitungs-Abonnements über neue Anschrift informieren
  • Postnachsendeantrag stellen
  • Telefonanschluß ummelden
  • Schule rechtzeitig über neue Anschrift informieren bzw. Kinder ummelden
  • wenn Sie einen Hund besitzen, diesen beim Steueramt ab- bzw. anmelden
  • Rundfunkgebühren (Beitragssservice) über Umzug informieren
  • Abfallbehälter für die Abfallbeseitigung abbestellen bzw. neu bestellen

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Info Art. 13 Datenschutzgrundverordnung

Wohnungsgeberbestätigung

Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder

Begrüßungsgeld für Studierende

Wer kann ein Begrüßungsgeld erhalten?

Begrüßungsgeld kann erhalten wer:

  • Student/in der Jade Hochschule, Fachbereich Seefahrt oder einer anderen Fachhochschule oder Universität ist
  • sich nach dem 01.07.2024 erstmalig in Elsfleth mit Hauptwohnung angemeldet hat zum auf die Antragstellung folgenden 30.06. eines Jahres noch mit Hauptwohnung in Elsfleth gemeldet ist
  • noch kein Begrüßungsgeld von der Stadt Elsfleth erhalten hat

Begriff der Hauptwohnung im Meldegesetz:
Nach dem Niedersächsischen Meldegesetz hat sich innerhalb einer Woche anzumelden, wer eine Wohnung in der Gemeinde bezieht. Bei Vorliegen mehrerer Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, bei Verheirateten ist das die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Die vorwiegende Nutzung orientiert sich dabei an der Anzahl der Tage, die in der Wohnung verbracht werden. Ausschlaggebend für die Betrachtung ist der Jahreszeitraum. Es besteht also keine Wahlmöglichkeit für den Einwohner, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung ist. Diese Festlegung richtet sich immer nach den tatsächlichen Verhältnissen, die ggf. auch amtlich festgestellt und gerichtlich überprüft werden.

Wie viel Begrüßungsgeld gibt es?
Es wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung (siehe oben) einmalig ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 Euro ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.

Kann das Begrüßungsgeld zurückgefordert werden?
Ja, eine Rückforderung behält sich die Stadt Elsfleth vor, wenn wegen falscher Angaben das Begrüßungsgeld zu Unrecht gezahlt wurde.

Wie kann der Antrag gestellt werden?
Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Es reicht aus, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung zu übersenden. Die Anmeldung kann erst nach Anmeldung (mit Hauptwohnung erfolgen).

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Antrag auf Begrüßungsgeld für Studierende

Führungszeugnisse online beantragen

Über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de/ des Bundesamts für Justiz hat jedermann, der die technischen Voraussetzungen erfüllt, ab sofort die Möglichkeit, online folgende Anträge zu stellen:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur
        Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
       (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)

Um einen Antrag online stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel
        jeweils mit freigeschalteter Onlineausweisfunktion
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • eine AusweisApp ab der Version 1.13
        (frühere Versionen sind leider nicht nutzbar)

Die AusweisApp kann unter http://ausweisapp.bund.de/pweb/filedownload/download heruntergeladen werden.