Wer kann ein Begrüßungsgeld erhalten?
Begrüßungsgeld kann erhalten wer:
- Student/in der Jade Hochschule, Fachbereich Seefahrt oder einer anderen Fachhochschule oder Universität ist
- sich nach dem 01.07.2024 erstmalig in Elsfleth mit Hauptwohnung angemeldet hat zum auf die Antragstellung folgenden 30.06. eines Jahres noch mit Hauptwohnung in Elsfleth gemeldet ist
- noch kein Begrüßungsgeld von der Stadt Elsfleth erhalten hat
Begriff der Hauptwohnung im Meldegesetz:
Nach dem Niedersächsischen Meldegesetz hat sich innerhalb einer Woche anzumelden, wer eine Wohnung in der Gemeinde bezieht. Bei Vorliegen mehrerer Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, bei Verheirateten ist das die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Die vorwiegende Nutzung orientiert sich dabei an der Anzahl der Tage, die in der Wohnung verbracht werden. Ausschlaggebend für die Betrachtung ist der Jahreszeitraum. Es besteht also keine Wahlmöglichkeit für den Einwohner, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung ist. Diese Festlegung richtet sich immer nach den tatsächlichen Verhältnissen, die ggf. auch amtlich festgestellt und gerichtlich überprüft werden.
Wie viel Begrüßungsgeld gibt es?
Es wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung (siehe oben) einmalig ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 Euro ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.
Kann das Begrüßungsgeld zurückgefordert werden?
Ja, eine Rückforderung behält sich die Stadt Elsfleth vor, wenn wegen falscher Angaben das Begrüßungsgeld zu Unrecht gezahlt wurde.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Es reicht aus, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung zu übersenden. Die Anmeldung kann erst nach Anmeldung (mit Hauptwohnung erfolgen).
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Antrag auf Begrüßungsgeld für Studierende