Haus- und Badeordnung
Auszug aus der Haus- und Badeordnung
- Die Beckenordnung dient der Erhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad
- Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich und wird mit der Zahlung des Eintrittpreises anerkannt
- Die Badezeiten werden von der Stadtverwaltung festgesetzt und am Eingang des Hallenbades bekannt gegeben
- Die jeweils geltenden Preise werden durch Aushang an der Kasse bekannt gegeben
- Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist zu untersagen und verpflichtet zu Schadensersatz
- Der Aufenthalt in der Schwimmhalle ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet
- Badeschuhe dürfen im Schwimmbecken nicht benutzt werden
- Der Badegast hat vor dem Betreten der Schwimmhalle unter der Dusche den Körper gründlich zu reinigen. Die Benutzung der Duschen ist max. 5 Minuten gestattet
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft und auf andere Badegäste gebührend Rücksicht zu nehmen
- Nichtschimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Schwimmbades benutzen
- Die Benutzung des Sprungturms geschieht auf eigene Gefahr und ist nur zu den freigegebenen Zeiten gestattet. Des Unterschwimmen des Sprungbereiches ist unzulässig
- Die Benutzung des Außengeländes geschieht auf eigene Gefahr. Bei Rückkehr in das Hallenbad ist der Körper unter der Dusche gründlich zu reinigen
- Der Schwimmmeister ist befugt, Personen, welche die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen, trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Badeordnung verstoßen, aus dem Hallenbade zu verweisen. Widersetzungen ziehen eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich
- Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt der Schwimmmeister entgegen
Wichtiger Hinweis:
Für den eingeschränkten Betrieb aus Anlass der Corona-Pandemie gelten zusätzliche Regelungen. Die aktuelle Fassung der Haus- und Badeordnung können Sie als PDF-Datei auf der rechten Seite herunterladen.