Bebauungspläne
Im Bebauungsplan wird die bauliche Nutzung der einzelnen Grundstücke in einem Baugebiet verbindlich festgelegt. Er ist ein verbindlicher Bauleitplan. Es gibt den einfachen Bebauungsplan und den qualifizierten Bebauungsplan.
Der qualifizierte Bebauungsplan (Regelfall) enthält Festsetzungen über die "Art der baulichen Nutzung" (z.B. Allgemeine Wohngebiete -WA) und das "Maß der baulichen Nutzung" (u.a. Grundflächenzahl -GRZ, zulässige qm Grundfläche je qm Grundstücksfläche, Zahl der Vollgeschosse, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche).
Die Initiative zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann von einem planenden Unternehmen und/oder von der Gemeinde ergriffen werden. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch von Grundstückseigentümern zur Aufstellung von Bebauungsplänen seitens der Gemeinde.
Den Bebauungsplan aufstellen und beschließen kann nur die Gemeinde. Oft nachgefragte Bebauungspläne sind eingestellt. Bei Bedarf können PDF-Dokumente fast aller Bebauungspläne elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
- B-Plan Nr. 56, Nordstraße, Oberhammelwarden (Inkrafttreten 04.12.2017)
- Entwässerungsplan, Auszug, B-56 Nordstraße
- Schallgutachten zum B-Plan Nr. 56, Nordstraße
- B-Plan Nr. 31 Wohnpark Hohe Kämpe (Inkrafttreten 23.08.2000)
- B-Plan Nr. 31 Wohnpark Hohe Kämpe, 1. Änderung (Inkrafttreten 21.11.2015) betrifft Platanenweg 8 und 13
- 4. BA Hohe-Kämpe,Hausnummernplan, Eibenweg, An der Stadthalle, Platanenweg
- B-Plan Nr. 10 Gewerbegebiet Oberrege West, 8. Änderung (Inkrafttreten 16.12.2004)
- B-Plan Nr. 35 Wurpland (Inkrafttreten 31.10.1996)
- B-Plan Nr. 38 Ehem. Kasernengelände (Inkrafttreten 05.07.2001)
- B-Plan Nr. 41 Nördlich der Schule (Inkrafttreten 29.06.2000)
- B-Plan Nr. 41 Nördlich der Schule 1. Änderung (Inkrafttreten 01.09.2001)
- Innenbereich, § 34 BauGB